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Zeiterfassung

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GDI Personal
Zeit

Mit der Gesetzesänderung zur Einführung des Mindestlohns zum 1.1.2015 wurde bei vielen Unternehmen und Branchen die Dokumentation der Arbeitszeiten Pflicht. Wobei es nicht ausreicht, nur die Stundenanzahl aufzunehmen. Die Arbeitszeiten müssen lückenlos mit Beginn- und Endzeit, Pausen und Fehlzeiten erfasst werden.Mit GDI Personalzeit erfassen, verwalten und dokumentieren Sie elegant Ihre Arbeitszeiten. Gleichzeitig schaffen Sie eine optimale Grundlage für die Lohn & Gehaltsabrechnung.

Angaben gemäß § 5 TMG:

SWS SoftWare Schmiede GmbH

Im Hölderle 13

75196 Remchingen

Kontakt:

Tel: 07232 3645545 

Email: info@sws-softwareschmiede.de

USt-IDNr.:

DE299960460

Amtsgericht Mannheim

Registernummer HRB 722050

Vertreten durch:

Stefan Burghardt

Patrik Adolph

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