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AutorenbildSWS_Burghardt

VORBEREITUNG AUF DIE VERPFLICHTENDE ELEKTRONISCHE RECHNUNGSSTELLUNG

Im Zuge der Verabschiedung des

Wachstumschancengesetzes durch den Deutschen

Bundestag am 17. November 2023 stehen

bedeutende Änderungen in der Rechnungsstellung

bevor, die für alle Unternehmer in Deutschland

relevant sind. Um Sie optimal auf diese Neuerungen

vorzubereiten, möchten wir Sie über die wichtigsten

Details und notwendige Anpassungen in Ihrer

Software informieren.


Verpflichtende elektronische Rechnungsstellung ab 01.01.2025:


  • Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmer in Deutschland verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Diese Änderung soll die Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz steigern und ist Teil der umfassenden Maßnahmen des Wachstumschancengesetzes

  • Übergangsregelungen: Für die Jahre 2025 und 2026 gibt es Übergangsregelungen, die weiterhin die Nutzung von Papierrechnungen und nicht-konformen elektronischen Rechnungen erlauben, sofern der Rechnungsempfänger zustimmt. Ab 2028 sind die neuen Formate verpflichtend.


Anerkannte Formate:

  • XRechnung: Ein XML-basiertes semantisches Datenmodell, das bereits als Standard in der öffentlichen Beschaffung etabliert ist.

  • ZUGFeRD (ab Version 2.0.1): Ein hybrides Format, das PDF-Dokumente und XML-Dateien kombiniert und ebenfalls die Anforderungen der europäischen Norm für elektronische Rechnungen erfüllt


Aktuelle Anforderungen und Fristen:

  • Bereits seit dem 27. November 2020 nehmen Bundesbehörden ausschließlich elektronische Rechnungen an. Diese Verpflichtung gilt bereits in einigen Bundesländern und für fast alle öffentlichen Auftraggeber in Bund, Ländern und Kommune


Um Ihnen diese Umstellung so komfortabel wie möglich zu machen, bieten wir Ihnen bis 31.07. Lizenz, Einrichtung und Installation, Schulung + Support bis 31.12.2024 als Festpreis an. Sprechen Sie uns an für Ihr Angebot.



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